Es ist wieder so weit ohne Kampf kein Sieg!!! Wir geben nicht auf. Wir kämpfen weiter und vertrauen weiterhin auf unseren Rechtsstaat! Die 2. Mahnwache der ins bergfreie gefallenen Bergleute findet diesmal am Hauptsitz der RAG statt.
Und was sagen die Gerichte in der Zwischenzeit:
Auch die 2. Kammer des Arbeitsgerichtes Gelsenkirchen hat unseren Klagen mittlerweile stattgegeben, da keine Sozialauswahl vorgenommen worden ist. Bereits die 4. Kammer hatte entsprechend entschieden. Nun wurde die RAG auch verpflichtet, Kläger weiterzubeschäftigen.
Die 3. und 5. Kammer des Arbeitsgerichtes Gelsenkirchen erklärten die Kündigungen ebenfalls für unwirksam! Teilweise wurde auch Weiterbeschäftigungsanträgen stattgegeben.
Auch die 1. Kammer des Arbeitsgerichtes Gelsenkirchen hat den Bergleuten Recht gegeben und die Kündigungen für unwirksam erklärt. Das ist besonders erfreulich, weil die selbe Kammer zuvor die Klagen abgewiesen hatte, die andere Rechtsanwälte eingelegt hatten. Unser Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann konnte das Gericht also davon überzeugen, seine Meinung noch einmal zu ändern!
Videos auf unserem You-Tube Channel