Angemessene Abfindungszahlungen als Entschädigung, dass Kumpel ins Bergfreie gefallen sind...
Nach monatelangen, kräftezehrenden Anstrengungen hat der beste Rechtsbeistand, den man in Deutschland finden kann, unser Star-Anwalt Daniel Kuhlmann, das unmöglich scheinende doch geschafft: die RAG hat mit den gekündigten Bergleuten einen Vergleich geschlossen! Es werden angemessene Abfindungszahlungen für die meisten Kumpel gezahlt als Entschädigung, dass wir trotz anderslautender, jahrzehntelanger Versprechen von RAG und Politik, doch ins Bergfreie gefallen sind!
Die auf dem Parkplatz der Kanzlei von Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann anberaumte Pressekonferenz wurde gebührend mit Sekt begangen. Dort wurde darüber informiert, dass alle Gerichte uns in erster und auch in zweiter Instanz Recht gegeben haben: die Kündigungen waren unwirksam! Da die RAG eine Wiedereinstellung und Auszahlung der ausstehenden Löhne für die Zeit seit der Kündigung abgelehnt hat, ist auf Bemühen unseres Anwalts der Vergleich zustande gekommen. Unser Dank und ein stolzer Bergmannsgruß wird Sie, Herr Kuhlmann, auf ewig begleiten: GLÜCKAUF!
Weitere Details können auf der Internetseite und Facebookseite der Kanzlei Kuhlmann nachgelesen werden.
Einige Presseberichte: Süddeutsche Zeitung - WAZ - ZEIT ONLINE
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