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RAG und IGBCE verbünden sich gegen uns Bergleute

Inszenierung in 4 Akten, um unsoziale Kündigungen zu rechtfertigen

Wie ist es eigentlich möglich, dass die RAG mit den unsozialen Kündigungen überhaupt durchkommt? Alle Bergleute sind doch in der Gewerkschaft IGBCE. Für Schwerbehinderte und Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheins muss sogar der LWL (Landschaftsverband Westfalen Lippe) zuvor den Kündigungen zustimmen. Es scheint ein seit langem geplantes Spiel zu sein! RAG und IGBCE haben sich gegen uns verbündet. Gemeinsam tun sie alles dafür, dass es so aussieht, als wären wir selbst Schuld an unserer Kündigung. Alles wurde perfekt inszeniert, ein Drama in 4 Akten.

 


 

Von der eigenen Gewerkschaft verraten und verkauft - 1. Akt

Ein Tarifvertrag der diskriminiert und gegen das Gesetz verstößt

Zuerst hat unsere Gewerkschaft 2007 bei den Ausstiegsverhandlungen tief geschlafen, als die ungerechten Bedingungen festgezurrt wurden, bei denen nur noch das Alter als soziales Kriterium zählt (Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten oder bestehende Schwerbehinderungen sind ausgehebelt). Für uns ganz klar eine Diskriminierung! Es kommt aber noch schlimmer! 2012 hat diese angebliche Arbeitnehmervertretung dann zusammen mit der RAG einen Tarifvertrag ausgeheckt, in dem es zu unserer Pflicht gemacht werden sollte, uns selbst "wegzukündigen". Wenn zwei Stellenangebote, mit einer einfachen Entfernung von bis zu 150 km zum neuen Arbeitsplatz, nicht angenommen würden, dürfe uns die RAG kündigen. Und es sollte so zu unserer Pflicht gemacht werden, uns zu bewerben und schnellstmöglich das Unternehmen zu verlassen. Wer dabei nicht ordentlich mitmacht, dem darf dann eben gekündigt werden! All diese Regelungen galten natürlich nur für den Teil der Mitarbeiter, der das falsche Geburtsjahr hat. Gegen diesen Tarifvertrag haben wir geklagt und gewonnen. Die Diskriminierungsklagen wurden aus für uns unverständlichen, rechtsverdreherischen Gründen abgelehnt. Gegen die IGBCE klagen - geht lt. unserem Rechtsanwalt in dem Fall nicht.

Den Tarifvertrag gibt es seit 2015 nicht mehr, aber die IGBCE schrieb uns danach: "Zwar wurde der Tarifvertrag (...) vom Bundesarbeitsgericht für nichtig erklärt, dennoch (...) Diesen Weg wird das Unternehmen RAG mit der Mitbestimmung weitergehen." Das heißt wohl im Klartext: der Tarifvertrag verstößt zwar gegen das Gesetz und wurde zurück gezogen, das ist RAG und IGBCE aber egal, sie machen so weiter wie darin beschrieben!

 


 

Änderungen der Regeln während des laufenden Spiels - 2. Akt

Durch jahrzehntelange Treue erworbener Kündigungsschutz - ersatzlos gestrichen

In den Tarifverhandlungen 2015 hat die IGBCE, die wohl schlechteste Gewerkschaft aller Zeiten, dann zugestimmt, den Paragraphen 5 aus unserem Manteltarifvertrag zu streichen, der die langjährig beschäftigten Bergleute quasi unkündbar machte. So hat unsere eigene Gewerkschaft die Weichen gestellt, dass uns seit Jahrzehnten malochenden Bergleuten überhaupt gekündigt werden kann.

Es gibt keine Arbeit mehr- das Bergwerk Prosper Haniel ist Ende 2019 stillgelegt

Um unsere Kündigungen als unvermeidlich darzustellen und die Sozialauswahl zu umgehen, wird das äußerst reale und auch nach dem 31.12.2019 noch körperlich existente Bauwerk „Bergwerk Prosper Haniel“ mit den tatsächlich noch vorhandenen Tagesanlagen und Grubengebäuden, auf dem Papier mal eben zu einem „Geschäftsbereich“, der angeblich Ende 2019 komplett verfüllt und damit stillgelegt ist. Auch wenn der Abbau der Kohle eingestellt ist, werden sich die tatsächlich anfallenden unter- und übertägigen Rück- und Umbauarbeiten noch bis über das Jahr 2030 hinaus hinziehen! Erst wenn all diese Arbeiten tatsächlich abgeschlossen sind und endgültig auf Brunnentechnik umgestellt ist, können die Bergwerke als „stillgelegt“ bezeichnet werden. Dementsprechend sind unsere derzeitigen Arbeitsplätze noch viele Jahre existent. Doch wie zum Hohn sollen wir Gekündigte bis zu unserem Rauswurf Ende 2019 auch noch diejenigen Mitarbeiter von Fremdunternehmen anlernen, die ab 2020 dann unsere Arbeitsplätze besetzen sollen.

Schwerbehindertenvertretung stimmt Kündigungen zu - der LWL auch

Dass die IGBCE uns verraten und verkauft hat, ist bitter. Noch bitterer ist es, von den eigenen Kollegen und Kolleginnen im Stich gelassen zu werden. Die Schwerbehindertenvertretung hat der Kündigung der 24 Schwerbehinderten zugestimmt. Und genau diese Zustimmung war bei der LWL das ausschlaggebende Kriterium, den Kündigungen zuzustimmen. Nicht nur, dass durch jahrzehntelange Maloche unter Tage die Gesundheit auf der Strecke bleibt, der vermeintlich zugesicherte besondere Schutz, den die Schwerbehinderten glaubten zu haben, stürzt durch die niederträchtigen Machenschaften aller Einflußträger wie ein Kartenhaus in sich zusammen.

 


 

RAG hat alles für uns getan - 3. Akt

Mit 3 Behauptungen lügt RAG in den Medien: wir sind selbst schuld, dass uns gekündigt wurde

Behauptung 1: Allen wurden mehrfach individuelle, passgenaue Jobs zu Top Konditionen angeboten!

Die RAG rief wortgewaltig ein "Jobcenter" ins Leben. Dahinter steckt allerdings nicht viel mehr, als durch Stellenrecherche in Internet-Jobbörsen Jobs zu ermitteltn und diese an die Arbeitnehmer mit dem „falschen Geburtsjahr" weiter zu leiten. Viele von uns haben sich beworben, hatten Vorstellungsgespräche und auch mehrmonatige Probearbeiten. Oft stimmten die Konditionen jedoch einfach nicht. Und viele Mitarbeiter haben gar keine Job Angebote bekommen. Würde es tatsächlich adäquate Stellen in anderen Unternehmen geben, bei denen wir dauerhaft eine sichere Zukunft für uns und unsere Familie sehen, würden wir diese mit Sicherheit annehmenen

Behauptung 2: Es gab Top Abfindungsangebote für die Bergleute mit dem „falschen Geburtsjahr“

Es gab tatsächlich Abfindungsangebote. Allerdings keine, die auch nur annähernd vergleichbar sind mit denen anderer Großkonzerne. Beschämend gering sogar, bedenkt man

  1. dass EU, Bund und Länder Milliarden Subventionen dafür bereitstellen.
  2. die RAG-Stiftung stattliche Gewinne einfährt und auf deren Webseite noch im März 2019 zu lesen war, dass eine ihrer Aufgaben die „Gewährleistung des sozialverträglichen Endes des Bergbaus“ sei.
  3. wir unseren langjährigen Arbeitsplatz, sowie alles was wir uns dort erarbeitet haben, freiwillig aufgeben sollen um bei „Null“ wieder anzufangen.
  4. wir Bergleute mit zwanzig oder dreißig Berufsjahren dann trotz unserer körperlichen Vorbelastungen viele Jahre länger arbeiten müssen, als uns nach der jahrzehntelang erbrachten untertägigen Arbeit eigentlich zustehen sollte.
  5. wir langjährigen RAG Mitarbeiter schnell ungewollt vom „stolzen Bergmann“ zum Hartz IV Empfänger werden können, wenn wir in unserem Alter einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Und wenn man tatsächlch alles für uns getan hätte, so wie seitens RAG behauptet wird, warum wurden individuelle Abfindungsverhandlungen dann eigentlich strikt abgelehnt?

Behauptung 3: Wechsel in die Transfergesellschaft, besonders lukrativ für die Bergleute

Mit einem Wechsel in die angebotene Transfergesellschaft wären wir noch ein halbes Jahr über das Jahr 2019 hinaus weiter „beschäftigt“. Das sei doch besonders lukrativ, findet RAG. Im Klartext bedeutet das jedoch, nicht nur unseren langjährigen Arbeitsplatz freiwillig aufzugeben mit der Aussicht, danach als über 45 oder über 50 jähriger Mensch, vielfach mit gesundheitlichen Einschränkungen und Schwerbehinderungen, nach langjähriger Erwerbstätigkeit als „schwer vermittelbar“ vor dem Nichts zu stehen. Es bedeutet auch, dass wir uns dieses lukrative halbe Jahr quasi selbst finanzieren, da nur noch die Hälfte der ohnehin niedrigen Abfindung gezahlt würde. Gewinner bei dieser Milchmädchenrechnung ist einzig und allein die RAG, die nur halbe Abfindungen bezahlen müsste und von den zu zahlenden Löhnen und Gehältern, die innerhalb der Transfergesellschaft anfallen, ubernimmt den Löwenanteil das Arbeitsamt - also der Steuerzahler!

 


 

RAG und IGBCE zeigt öffentlich mit Fingern auf uns - Schluss-Akt 4

Wir sind selbst schuld, dass uns gekündigt wurde

Mit all diesen inszenierten Lügen erdreisten sich die Herren Schrimpf (RAG Vorstandsvorsitzender) und Tönjes (Vorstandsvorsitzender der RAG Stiftung) zusammen mit vielen anderen, uns jetzt öffentlich als absolute Verweigerer jeglicher Hilfe darzustellen. Rechtsanwälte der RAG setzen diesem Possentheater jetzt noch die Krone auf. So schreiben sie, bildhaft gesprochen: wir „fallen“ nicht ins Bergfreie, sondern wir „springen“! So werden wir, wieder bildhaft gesprochen, kurzerhand zu einer Horde Lemminge degradiert, die sich selbst von der Klippe stürzen.

Und jetzt kommt der Hammer! Wir 188 Bergleute haben seit Juni 2019 die Kündigung und Herr Vassiliadis (Geschäftsführender Hauptvorstand der IGBCE) hat nichtmal ein schlechtes Gewissen wenn er über die eigenen, langjährig zahlenden Mitglieder in den Medien verkündet: WIR Bergleute würden „fahrlässig handeln", indem wir alle Angebote der RAG ausschlagen und WIR, die soeben Gekündigten, würden „die Solidargemeinschaft der Berglaute aufkündigen". Wer so eine Gewerkschaft hat, braucht keine anderen Feinde mehr